Akte Gärtner: Gutachten: Unterschied zwischen den Versionen
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Aufgrund der dargelegten Punkte lautet die Einschätzung des obersten khorinschen Gerichtsstuhls im Falle Gärtners auf einen Anfangsverdacht mit akuter Fluchtgefahr. Einer Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Untersuchungshaft sowie die Erhaltung dieser bis zum Abschluss des Prozesses stehen demnach keine rechtlichen Hindernisse entgegen. | Aufgrund der dargelegten Punkte lautet die Einschätzung des obersten khorinschen Gerichtsstuhls im Falle Gärtners auf einen Anfangsverdacht mit akuter Fluchtgefahr. Einer Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Untersuchungshaft sowie die Erhaltung dieser bis zum Abschluss des Prozesses stehen demnach keine rechtlichen Hindernisse entgegen. | ||
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