Verhörprotokoll: Unterschied zwischen den Versionen
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Vernehmungsprotokoll | Vernehmungsprotokoll 4. Lenzwoche, 22. Jahr König Rhobar II <br /> | ||
Befragter: | Befragter: Rod <br /> | ||
Stellung: Söldner, Jäger <br /> | |||
Geburtsjahr: Unbekannt <br /> | |||
Betrauter Beamter: Boltan <br /> | Betrauter Beamter: Boltan <br /> | ||
Assistent: Peck <br /> | Assistent: Peck <br /> | ||
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Bericht: | Bericht: | ||
Zunächst fand eine Konfrontation mit den Vorwürfen der Mitgliedschaft in einer gesellschaftsgefährdenden Organisation, unter Leitung des Großbauern Onar | Zunächst fand eine Konfrontation mit den Vorwürfen der Mitgliedschaft in einer gesellschaftsgefährdenden Organisation, unter Leitung des Großbauern Onar statt. Der Beschuldigte versuchte daraufhin die Aussage zu verweigern. Infolge dessen fanden leichte wahrheitsfördernde Maßnahmen Anwendung, woraufhin der Beklagte den Vorwürfen vollumfänglich zustimmte. | ||
Anmerkung des Beschuldigten: Durch die erlassene Generalamnestie sei dies angeblich nicht von Bedeutung. | Anmerkung des Beschuldigten: Durch die erlassene Generalamnestie sei dies angeblich nicht von Bedeutung. | ||
Als Reaktion darauf findet dem Befragten gegenüber die Eröffnung der Vorwürfe der Bildung einer kriminellen Vereinigung , Wegelagerei, zehnfachen Raubs und siebenfachen Raubmords statt. Der Beschuldigte gibt an, nichts von derartigen Vorfällen zu wissen. Er habe allein einer „Jägergruppe“ angehört, um die | Als Reaktion darauf findet dem Befragten gegenüber die Eröffnung der Vorwürfe der Bildung einer kriminellen Vereinigung , Wegelagerei, zehnfachen Raubs und siebenfachen Raubmords statt. Der Beschuldigte gibt an, nichts von derartigen Vorfällen zu wissen. Er habe allein einer „Jägergruppe“ angehört, um nach der Rückkehr aus dem Minental "über die Runden zu kommen." | ||
Frage, warum er erst Monaten nach dieser in die Stadt zurückkam, bleibt unbeantwortet. | Frage, warum er erst Monaten nach dieser in die Stadt zurückkam, bleibt unbeantwortet. | ||
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Daran anknüpfend wurde sich erkundigt, welche Person dies gewesen sein soll und aus welchen Mitgliedern diese Gruppe grundsätzlich bestand. | Daran anknüpfend wurde sich erkundigt, welche Person dies gewesen sein soll und aus welchen Mitgliedern diese Gruppe grundsätzlich bestand. | ||
Überrascht wurde festgestellt, dass auf diese Frage ohne weiteres Zutun insofern umfassend und glaubwürdig eingegangen wurde, als die Namen | Überrascht wurde festgestellt, dass auf diese Frage ohne weiteres Zutun insofern umfassend und glaubwürdig eingegangen wurde, als die Namen „Cipher“-ehemaliger Söldner unter Onar, steht im Verdacht illegalen Drogenhandel zu betreiben-,„Jergan“ -ohne Akte, angeblich Jäger- und „Grimes“-Ehemaliger Kolonieinsasse, Strafakte nicht auffindbar- genannt wurden. | ||
Der Befragte wurde im Anschluss daran gebeten, den Standort dieser Personen mindestens grob anzugeben. Es wurde angegeben, dass er dies mangels seiner Kenntnisse nicht tun könne, eine Suche jedoch überflüssig sei, da die erwähnten Subjekte tot seien. | Der Befragte wurde im Anschluss daran gebeten, den Standort dieser Personen mindestens grob anzugeben. Es wurde angegeben, dass er dies mangels seiner Kenntnisse nicht tun könne, eine Suche jedoch überflüssig sei, da die erwähnten Subjekte tot seien. | ||
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Es wurde darauf hingewiesen, dass Falschaussagen während eines offiziellen Verhörs eine eigene Straftat darstellen und die Möglichkeit eines direkten Widerrufs eingeräumt. Dieser wurde nicht in Anspruch genommen. | Es wurde darauf hingewiesen, dass Falschaussagen während eines offiziellen Verhörs eine eigene Straftat darstellen und die Möglichkeit eines direkten Widerrufs eingeräumt. Dieser wurde nicht in Anspruch genommen. | ||
Unaufgeforderte Anmerkung, des als | Unaufgeforderte Anmerkung, des als Rod bezeichneten, dass dies der Grund sei, weshalb er in die Stadt zurückgekehrt sei. | ||
Zur Überprüfung und Validierung der Aussage wird die Todesursache erfragt. Befragter erwähnt den C. | Zur Überprüfung und Validierung der Aussage wird die Todesursache erfragt. Befragter erwähnt den C. | ||
Abbruch des Verhörs | |||