Akte Gärtner: Gutachten: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| (3 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Richterliche Einzelentscheidung | Richterliche Einzelentscheidung | ||
Betreff: Untersuchungshaft Gärtner | Betreff: Untersuchungshaft Gärtner | ||
Im Falle des ermordeten Paladins Lothar ist aufgrund der sich überlappenden Arbeitszeit und der Nähe des Arbeitsplatzes der betroffenen Person zum Tatort nach Einschätzung des obersten khorinischen Richterstuhles eine Verwicklung in das Geschehen, ob als Zeuge oder auch als | Im Falle des ermordeten Paladins Lothar ist aufgrund der sich überlappenden Arbeitszeit und der Nähe des Arbeitsplatzes der betroffenen Person zum Tatort nach Einschätzung des obersten khorinischen Richterstuhles eine Verwicklung in das Geschehen, ob als Zeuge oder auch als Tatverdächtiger sei nicht abschließend geklärt an dieser Stelle, wahrscheinlicher als die Gesamtheit der komplementären Szenarien. | ||
Zugleich ist auf Basis der aktuellen politischen Situation auf der Insel ein Fluchtversuch derzeit leider eine Möglichkeit, die in Betracht gezogen werden muss und die bei Verstrickungen oder gar Beteiligungen an einem Kapitalverbrechen ebenso naheliegend ist. Zwar hat die Person, soweit es der städtischen Miliz bekannt ist, bisher noch keine aktiven Anzeichen erkennen lassen, die auf unmittelbare Fluchtpläne hindeuten, allerdings kann durch die Nähe zum städtischen Rathaus ein Durchsickern von Informationen nicht wirkungsvoll verhindert werden. Eine Beurlaubung oder gar Entlassung hätte jedoch ebenfalls eine im Zweifel alarmierende Wirkung. | Zugleich ist auf Basis der aktuellen politischen Situation auf der Insel ein Fluchtversuch derzeit leider eine Möglichkeit, die in Betracht gezogen werden muss und die bei Verstrickungen oder gar Beteiligungen an einem Kapitalverbrechen ebenso naheliegend ist. Zwar hat die Person, soweit es der städtischen Miliz bekannt ist, bisher noch keine aktiven Anzeichen erkennen lassen, die auf unmittelbare Fluchtpläne hindeuten, allerdings kann durch die Nähe zum städtischen Rathaus ein Durchsickern von Informationen nicht wirkungsvoll verhindert werden. Eine Beurlaubung oder gar Entlassung hätte jedoch ebenfalls eine im Zweifel alarmierende Wirkung. | ||
Aufgrund der dargelegten Punkte lautet die Einschätzung des obersten khorinschen Gerichtsstuhls im Falle Gärtners auf einen Anfangsverdacht mit akuter Fluchtgefahr. Einer Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Untersuchungshaft sowie die Erhaltung dieser bis zum Abschluss des Prozesses stehen demnach keine rechtlichen Hindernisse entgegen. | Aufgrund der dargelegten Punkte lautet die Einschätzung des obersten khorinschen Gerichtsstuhls im Falle Gärtners auf einen Anfangsverdacht mit akuter Fluchtgefahr. Einer Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Untersuchungshaft sowie die Erhaltung dieser bis zum Abschluss des Prozesses stehen demnach keine rechtlichen Hindernisse entgegen. | ||
[[Kategorie:CIS Khorinis]] | |||
Aktuelle Version vom 28. Februar 2016, 17:33 Uhr
Richterliche Einzelentscheidung Betreff: Untersuchungshaft Gärtner
Im Falle des ermordeten Paladins Lothar ist aufgrund der sich überlappenden Arbeitszeit und der Nähe des Arbeitsplatzes der betroffenen Person zum Tatort nach Einschätzung des obersten khorinischen Richterstuhles eine Verwicklung in das Geschehen, ob als Zeuge oder auch als Tatverdächtiger sei nicht abschließend geklärt an dieser Stelle, wahrscheinlicher als die Gesamtheit der komplementären Szenarien. Zugleich ist auf Basis der aktuellen politischen Situation auf der Insel ein Fluchtversuch derzeit leider eine Möglichkeit, die in Betracht gezogen werden muss und die bei Verstrickungen oder gar Beteiligungen an einem Kapitalverbrechen ebenso naheliegend ist. Zwar hat die Person, soweit es der städtischen Miliz bekannt ist, bisher noch keine aktiven Anzeichen erkennen lassen, die auf unmittelbare Fluchtpläne hindeuten, allerdings kann durch die Nähe zum städtischen Rathaus ein Durchsickern von Informationen nicht wirkungsvoll verhindert werden. Eine Beurlaubung oder gar Entlassung hätte jedoch ebenfalls eine im Zweifel alarmierende Wirkung.
Aufgrund der dargelegten Punkte lautet die Einschätzung des obersten khorinschen Gerichtsstuhls im Falle Gärtners auf einen Anfangsverdacht mit akuter Fluchtgefahr. Einer Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Untersuchungshaft sowie die Erhaltung dieser bis zum Abschluss des Prozesses stehen demnach keine rechtlichen Hindernisse entgegen.